Zeitereignisse im Lieser- und Maltatal

Oberdrauburg, 1. Mai 1292

Graf Albrecht v. Görz (Gortz) und von Tirol (Tyrol), Vogt der Kirchen von Aglai, Trient und Brixen, bekennt den in seinem Namen und in dem seiner Schwiegermutter Offmey Gräfin v. Hardeck (-ek) und seiner Frau Offmey mit Eb Konrad geschlossenen Vergleich wegen alter und neuer Forderungen: 1. Alle Ansprüche des Erzbischofs auf fahrendes Gut, Gelübde etc., die noch von der Befreiung aus der Gefangenschaft seines Großvaters (ene) Graf Albert v. Tirol herrühren, sowie des Grafen Ansprüche auf Erbschaft oder auf Matrei (-tray), Kuenburg (Chiemburch), Mittersill (Mitersil), Sachsenburg, Feldsberg (Veltsperch) und wegen Schaden aus der Gefangenschaft sollen ab und gegeneinander ausgeglichen sein. (2.) Der Eb verleiht dem Grafen das Haus zu Lind (Linth) und den Zehent zu Obergottesfeld (Dobroholtzuelde) zu Lehen wie seinen Vorfahren und damit wird des Grafen Anspruch auf die Burggrafschaft zu Sachsenburg und Feldsberg ausgeglichen. (3.) Wenn der Eb seine Burgen zu Stall (Stalle) und Rangersdorf (Raenkersburch) wieder bauen lassen wolle, soll ihn der Graf dabei fördern, nicht hindern. (4.) Die Ansprüche des G. auf 20 Mark Geld, Lehen aus der Münze zu Friesach, worum seine Vordern ihr Eigen um Veltsperch aufgegeben und das sie wieder von Eb Eberhard (II.) (vgl. U.-B. 3 n. 872) zu Lehen erhalten haben, und die verlorenen Zinsen aus diesem Geld, die Ansprüche seiner Schwiegermutter Offmey und seiner gleichnamigen Frau auf die Herrschaft und Burg zu Plain (Plaien) samt Zugehör werden aufgegeben und werden auch die Frauen ihre Briefe geben. Sollte Salzburg wegen Plain von jemandem angefochten werden, soll der Graf, da die Frauen ihre Ansprüche vor Kg. Rudolf aufgegeben haben, der Kirche Gewähr leisten gegen den von Schaunberg (Schovmberch) und den Grafen v. Pfannberg (Phannenberch). (5.) Dafür zahlt der Eb 120 Mark Silber Wiener Gelöt oder 15 Pfund Berner für 1 Mark und 300 Mark Aglaier, zahlbar je zur Hälfte Sept. 29 und ein Jahr darauf, gegen Stellung von Bürgen. (6.) Mit diesem Vertrag sollen alle alten und neuen Ansprüche ab sein. (7.) Der Graf behält sein Landgericht auf dem Katschberg (Chaetzperge) und gen Malta (Malntein), so daß schädliche Leute aus des Erzbischofs Gericht, wie es Gewohnheit ist, dem G. ausgeliefert werden. (8.) Die Kinder aus Ehen salzb. und görz. Leute sollen bei der nächsten Zusammenkunft geteilt werden. S.: A. v. G., Graf Heinrich, sein Sohn, die beiden Gräfinnen, Bf Heinrich v. Brixen. Z.: Graf Friedrich v. Ortenburg, Ulrich von Taufers (Touuers), Rudolf v. Vansdorf, Vicedom v. Frisach. Datz Traburch 1292 an der zwelif botentag Philippi und Iacobi.

Quelle: Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1292 V 01

Volltext siehe MHDC 6, S. 140f., No. 216 oder Online-Edition

Online-Edition: www.monasterium.net (letzter Zugriff: 21. Februar 2023)

Eindeutiger Bezeichner: 13/fb

Siegler Erwähnt

Ausstellungsort Berge Burgen und Schlösser Landstriche Siedlungen