Venedig, 7. Mai 1258
Bischof Heinrich I. von Chiemsee schreibt dem Bischofe (Otto) von Passau, dass er in päpstlichem Auftrage (jedenfalls vor 1257 September 9) von Philipp die Herausgabe der Salzburger Schlösser und Befestigungen verlangt, Philipp jedoch seinen Untergang dem Gehorsam vorgezogen habe, daher der Bischof den Philipp und die Vorenthalter der Schlösser und Befestigungen mit dem Kirchenbanne, die Orte aber mit dem Interdikte belegt habe. Da er vom Papste abermals einen Befehl (eingeschaltet n. 2664) in dieser Sache zugunsten Erzbischof Ulrichs erhalten, so habe er unter neuerlicher Androhung von Kirchenstrafen die Rückstellung der Schlösser und Befestigungen binnen fünfzehn Tagen verlangt. Bischof Otto möge in seiner Diözese die über Philipp und seine Anhänger verhängten Kirchenstrafen öffentlich kund tun lassen und als Salzburger Suffragan ihm bei der Niederringung Philipps behilflich sein.
Quelle: MHDC 4.1, S. 524f., No. 2680
Volltext siehe Annales aevi Suevici. Hermanni Althahensis Annales, S. 397–399
Eindeutiger Bezeichner: 13/bn
- Rinaldo dei Conti de Segni („domino papa“) – Papst Alexander IV.
- Heinrich („Heinricus … Chymensis episcopus“) – Bischof von Chiemsee
- Otto von Lohnsdorf („Pataviensi episcopo“) – Bischof von Passau
- Ulrich von Seckau („Ulrico Salzpurgensi archiepiscopo“) – Erzbischof von Salzburg
- Philipp von Spanheim („Phylippum quondam electum ecclesie Salzpurgensis“) – früherer Erwählter zum Salzburger Erzbischof
- Chiemsee („Chymensis“)
- Passau („Pataviensi“)
- Salzburg („Salzpurgensis“)
- Venezia / Venedig („Veneciis“)