Zeitereignisse im Lieser- und Maltatal

(1072 Mai)

Erzbischof Gebehard von Salzburg schliesst mit Bischof Ellenhard von Freising einen Vertrag hinsichtlich strittigen Zehents, demnach Freising von drei ihm beliebigen Höfen am Wörthersee den vollen Zehent, vom übrigen aber der Bischof ein Drittel, der Erzbischof zwei Drittel Zehent haben soll, von den Besitzungen in Katsch (Steierm., b. Murau) Freising von einem ihm beliebigen Hofe der ganze Zehent gebührt, vom Übrigen ein Drittel und zwei Drittel Salzburg, welches zur Bekräfiigung des Vertrages von Freising eine slavische Hube des Gutes Katsch in Peterdorf (b. Murau) erhält. Von dem Zehent der Freisinger Basiliken am Lurnfeld in St. Peter im Holz, Pusarnitz und Obervellach — deren seit dreissig Jahren geltende Grenzen der Vogt derselben A. wie folgt bezeichnet: vom Einflusse der Lieser in die Drau (bei Spittal) über Rojach, Feucht (nw. Spittal), um den Hühnersberg herum zu beiden Seiten der Möll bis zum (Mallnitzer) Tauern und am Ufer der Drau bis Gerlamos (ö. Greifenburg) — soll gleichfalls der Erzbischof zwei und der Bischof ein Drittel [die Hälfte] erhalten und nur der Zehent von St. Peter im Holz [den Freisinger Besitzungen in „Liburnia“] letzterem allein gehören, welcher auch im Bedarfsfalle mit Rat und auf Weisung des Erzbischofes neue Kirchen bauen soll. Zur Bekräftigung dieses Vertrages schenkt Bischof Ellenhard dem Erzbischof Gebehard anderthalb slavische Huben in Lendorf (nw. Spittal).

Quelle: MHDC 3, S. 155f., No. 394, korrigiert durch Freisinger Basiliken in Liburnia, S. 67f.

Volltext siehe MHDC 3, S. 155f., No. 394

Eindeutiger Bezeichner: 11/k

Erwähnt

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