Lateran, 7. April (1102–1105)

Paschalis II an die Grafen Berengar und Kuno: Er nimmt die Eigengüter Berthercatmen und Nideraim, die sie dem heiligen Petrus unter einem jährlichen Zins angeboten haben, unter den Schutz des apostolischen Stuhls und bestimmt, dass sie für den Unterhalt des Klosters erhalten bleiben sollen, das sie auf diesen Eigengütern zu errichten gelobt haben.

Quelle: Germania Pontificia. Provincia Salisburgensis et episcopatus Tridentinus, S. 60, No. 1, übersetzt (LLM)

Eindeutiger Bezeichner: 12/b

Permanentlink: ark:/74904/u7bv0r

Erwähnt

Ausstellungsort Gebäude Klöster Siedlungen